Wie bekomme ich eine ärztliche Verordnung ?
Was muss ich beachten?

Die ergotherapeutische Behandlung wird von Ihrem behandelndem Hausarzt, Facharzt oder Kinderarzt, nach ausführlicher Untersuchung verordnet.
Der Arzt entscheidet, ob Sie zu uns in die Praxis kommen oder ein Hausbesuch durch einen Therapeuten unserer Praxis notwendig ist.

Auf der Heilmittelverordnung für Ergotherapie ( Formular Nr. 18 ) oder Privatverordnung wird dann die Anzahl (in der Regel 10x) und die Häufigkeit der Behandlung pro Woche eingetragen.

Der Arzt entscheidet sich je nach Krankheitsbild für ein oder zwei der folgenden Heilmittel :

sensomotorisch - perzeptive Behandlung motorisch – funktionelle Behandlung psychisch – funktionelle Behandlung - Hirnleistungstraning. Wichtig ist, dass die Diagnose, der Diagnoseschüssel so wie die Leitsymptomatik angegeben wird.
Bei fehlenden Angaben werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Die Therapieverordnung darf bei Therapiebeginn nicht älter als 14 Tage sein.

Kinder sind frei von Zuzahlung. Erwachsene Patienten zahlen einen Eigenanteil, es sei denn, sie sind von der Zuzahlung befreit.


Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch oder auch persönlich, bitte sprechen Sie uns an.


Jacqueline Steinhaus und Team



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